Einleitung
Die Vielzahl der möglichen Datenquellen für Kundendaten und insbesondere
deren Erhebung auf Internetseiten stellt Unternehmen von ein Problem: Wie stellt
man sicher, das die Kundendaten auch gültig sind?
Eines vorweg: Absolute Sicherheit, auch im Angesicht möglicher Betrugsversuche,
bringt nur die (persönliche) Vorlage des Personalausweises oder ein PostIdent-Verfahren.
Gerade im Versandgeschäft ist jedoch beides aus Entfernungs- und Kostengründen
kaum zu realisieren.
Weitere Probleme, welches die Validität beeinträchtigen, sind Umzüge,
Umfirmierungen, Eheschließungen und -scheidungen sowie Todesfälle.
Dabei bilden korrekte Kundendaten die Arbeitsgrundlage der meisten Unternehmen
und sind für die Effizenz und Kostenstruktur von großer Bedeutung.
Jeder einzelne fehlerhafte Datensatz verursacht nicht nur Material- und Lohnkosten,
sondern kostet auch wertvolle Arbeitzeit und kann die Kundenbindung empfindlich
beeinträchtigen!
Die Datenquellen
Persönlicher Kundenkontakt (Besuch, Telefon)
Daten aus dieser Quelle sind zwar nicht automatisch fehlerfrei, jedoch im Allgemeinen
vertrauenswürdiger. Zumindest offensichtliche Fehler können durch
Mitarbeiter sofort mit dem Kunden geklärt werden. Weniger auffällige
Fehler können jedoch in der Hektik des Tagesgeschäfts leicht durchrutschen.
Fernschriftlicher Kundenkontakt (Brief, Fax)
Beim fernschriftlichen Kontakt sind Fehler fast ebenso unkompliziert zu klären,
sofern eine Telefonnummer übermittelt wird. Ist dies jedoch nicht der Fall
(z.B. im Rahmen eines Gewinnspiels), ist nur die Klärung auf schriftlichem
Wege durch Rückfax oder Brief möglich.
Neue Medien
Viele Kunden pflegen im persönlichen oder fernschriftlichen Kontakt eine
gesunde Sorgfalt bei der Angabe Ihrer persönlichen Daten. Sobald jedoch
neue Medien ins Spiel kommen, pflegen die gleichen Kunden plötzlich eine
"Chat-Mentalität", wie ich sie nenne:
- Groß- und Kleinschreibung, Punkte, Kommata und sogar Leerzeichen finden
kaum Beachtung
- Tippfehler oder Nachlässigkeiten bei der Adresseingabe werden nicht korrigiert (Zahlendreher, Komma statt Punkt, usw.)
- Typografische Unsicherheiten, wie z.B. den Kleinbuchstaben "o"
statt der Ziffer 0 zu verwenden
Zusätzlich verspüren manche Online-Kunden den Drang, Ihre Grenzen zu testen. Sie machen absichtlich falsche Angaben. Nicht, um einen Betrugsversuch zu unternehmen. Sie wollen einfach nur ausprobieren, wie viel persönliche Daten sie wirklich preisgeben müssen und was sie auch falsch angeben dürfen bzw. können.
Damit sollte diese Datenquelle am genausten unter die Lupe genommen werden, bevor deren Daten in Ihr Produktivsystem gelangen.
Wie Sie Kundendaten prüfen
Der Zeitpunkt
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Adressdaten zu prüfen. Je
früher diese Prüfungen stattfinden, desto höher ist dabei die
Wahrscheinlichkeit, einen validen Datensatz zu erhalten. Im Falle eines Internet-Formulars,
z.B. bei der Adresseingabe in einen Internet-Shop oder einem Gewinnspiel, werden
die wichtigsten Angaben idealerweile noch vor der Übernahme in die Datenbank
geprüft.
Familienname und Vorname
Aufgrund der vielen möglichen Schreibweisen von Namen hilft eine Namensdatenbank
dem Benutzer allenfalls bei der Eingabe seines Namens. Da jedoch die Mehrzahl
der Benutzer dies als ungewöhnlich oder einschränkend empfinden wird,
sollte von einer derartigen Prüfung abgesehen werden. Eine Namensprüfung
ist daher ausschließlich für eine Validitäsprüfung vorhandener
Datenbestände geeignet, bei der über eine Namens- oder Telefonbuch-Datenbank
nicht identische Datensätze zur manuellen Prüfung markiert werden.
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Diese Teildaten eigenen sich vorzüglich zum Live-Abgleich während
der Eingabe durch den Benutzer oder zur Prüfung vorhandener Datenbestände.
Mittels einer aktuellen und vollständigen Postleitzahlen-Datenbank auf
Straßen-Ebene können ungültige Datensätze mit hoher Zuverlässigkeit
ermittelt werden. Wie auch beim persönlichen Kontakt, erlaubt diese Prüfung, den Benutzer direkt auf Eingabefehler hinzuweisen.
Telefonnummer
Die sog. Inverssuche, d.h. die Ermittlung des Anschlußteilnehmers zu
einer bestimmten Telefonnummer ist seit Juli 2004 auch in Deutschland zulässig.
Durch Verwendung einer entsprechenden Datenbasis können damit schätzungsweise
75% aller Telefonnummern live, d.h. direkt nach der Eingabe durch den Kunden zu einer Anschrift zugeordnet werden bzw. deren Existenz bestätigt werden.
Ist eine Nummer nicht über die Inverssuche zu ermitteln, kann eine Teilvalidierung durch Prüfung auf eine gültige Vorwahl durchgeführt werden. Diese wird, gerade bei Online-Formularen, von Kunden gern weggelassen.
Eine weitere Möglichkeit der Überprüfung besteht in der automatischen Anrufprüfung. Diese kann jedoch nur für vorhandene Datenbestände durchgeführt werden, d.h. nicht direkt während der Eingabe durch den Kunden. Hierbei wird jede Rufnummer einmalig angeklingelt. Zumindest gänzlich ungültige Rufnummern werden durch dieses Verfahren aufgedeckt.
E-Mail Adresse
Für E-Mail-Adressen gibt es zwar kein "E-Mail-Buch" und auch
ist keine Inverssuche möglich, jedoch bestehen genügend andere Optionen
für die Prüfung.
Der idealste Weg der Prüfung besteht darin, die Angabe einer Email-Adresse vorauszusetzen und die Übernahme der Daten von der Bestätigung durch den Kunden abhängig zu machen. Hier wird dem Kunden eine E-Mail gesendet, die er durch Antwort, Klick auf einen dort enthaltenen Link oder Eingabe eines mitgesendeten Codes bestätigen muss.
Um jedoch Kundenrückfragen wegen nicht erhaltener E-Mails aus dem Weg zu gehen, können bereits zuvor einige Prüfungen durchgeführt werden. Auch bei einer bestehenden Datenbasis ist dies die beste Variante.
Die erste Stufe der Prüfung basiert auf dem logischen Aufbau einer Email-Adresse
und filtert durchschnittlich bereits 40-50% der ungültigen Adressen. Im
einzelnen werden geprüft:
- Existenz des "@"-Zeichens
- Ungütige Zeichen in der Adresse. Der erste Teil vor dem "@-Zeichen" darf nur die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9 sowie einen Binde- oder Unterstrich enthalten. Im Domain-Teil sind ebenfalls nur bestimmte Zeichen zulässig.
- Gültigkeit der Top-Level-Domain (.de, .com, .ch, ...)
- Registrierungsrichtlinien der Domain-Vergabestellen. DE-Domains müssen beispielsweise mindestens 3 Zeichen lang sein. "flexact.de" ist also zulässig, "f.de" jedoch nicht.
Durch eine zweite Teststufe werden insgesamt ca. 80-90% der ungültigen Adressen gefiltert. Diese umfasst im Einzelnen:
- Domain-Vergabe. Durch eine sog. WHOIS-Anfrage kann ermittelt werden, ob die angegebene Domain überhaupt vergeben ist.
- Anfrage an den Mail-Server. Der Mailserver der angegebenen Domain erlaubt in vielen Fällen die Abfrage, ob er einen bestimmten Empfänger kennt.
Fazit
Durch Kombination der oben genannten Möglichkeiten können Sie Ihre
Datenbasis qualitiativ aufwerten. Sie senken damit nicht nur Ihre Kosten, sondern
vermeiden auch Fehladressierungen, welche im schlimmsten Fall Kundenbindungen
empfindlich beeinträchtigen können.
Wir beraten Sie gern, welche der Maßnahmen für Sie geeignet sind
und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
© 2006 Mathias Wührmann, Alle Rechte vorbehalten.
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